Urteil - Keine Gaskunden zweiter Klasse
Immobilien News - IMMOnews
Dienstag, den 20. Juli 2010 um 17:38 Uhr
Gasversorger dürfen sogenannte Sonderkunden mit längerfristigen Verträgen nicht schlechter stellen als Tarifkunden. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt.

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