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Allgemeine Geschäftsbedingungen der NMG NewMediaGroup GmbH
1. Urheberrecht Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen. 2. Recht auf Auskunft / Widerrufsrecht Sie sind berechtigt, jederzeit unentgeltlich Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Auch können Sie jederzeit Ihre bei Erhebung Ihrer Daten gegebene Einwilligung in die Verwendung widerrufen. Sorthmannweg 21 22529 Hamburg 3. Widerufsrecht bei Kauf Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB ( in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoVO sowie unseren Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoVO.) Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: NMG NewMediaGroup GmbH Sorthmannweg 21 22529 Hamburg oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise: Das Widerrufsrecht erlischt beim Kauf eines Foto-Films, wenn dieser genutzt worden ist. Das bedeutet, das der Foto-Film auf einer anderen Seite ausser www.immo24.tv erschienen, eingestellt, anderweitig gezeigt oder anderen Personen zugänglich gemacht worden ist. 4. AGB bei Ausstrahlungen von Werbesendungen über Internet (Web-TV), Satellit und Kabelfernsehen 1. Geltungsbereich 1.1 Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle zwischen NMG New Media Group GmbH, Sohrtmannweg 21, 22529 Hamburg (nachfolgend: NMG) und ihren Kunden geschlossenen Verträge, die die Ausstrahlung von Werbesendungen zum Gegenstand haben. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht Vertragsinhalt. 1.2 Änderungen der AGB werden dem Kunden per E-Mail, Telefax oder Post bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen eines Monats nach ihrer Bekanntgabe schriftlich gegenüber NMG widerspricht. 2. Werbesendung; besondere Anforderungen an Inhalt und Gestaltung 2.1 Der Kunde sichert zu, dass die vertragsgegenständliche Programmwerbefläche (Werbespot, Foto-Film, Immobilienfilm, eigene Sendungsformate, etc. – nachfolgend: Werbesendung genannt) – die gesetzlichen Vorschriften der geltenden Wettbewerbsrichtlinien einhält und nicht gegen die guten Sitten verstößt. 2.2 Der Kunde ermächtigt NMG, zeitweise oder während der gesamten Werbesendung Hinweise mit folgenden Inhalten einzublenden bzw. die Werbesendung entsprechend zu bearbeiten: Hinweis auf den Werbecharakter der Werbesendung sowie als Dauerwerbesendung; Hinweis, dass NMG Dienste Anbieter ist und es sich bei der Werbesendung um fremde Inhalte handelt; Kennzeichnung der Werbesendung als kommerzielle Kommunikation sowie der Hinweis auf den Kunden (Firma, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail, Webseite), in dessen Auftrag die kommerzielle Kommunikation erfolgt. 3. Vertragsschluss Verträge mit dem Kunden kommen durch schriftliche oder elektronische Annahme des vom Kunden unterbreiteten schriftlichen Angebotes oder durch die bestellte Ausstrahlung der Werbesendung zustande. Der Vertrag gilt mit dem von NMG gegenüber dem Kunden bestätigten Inhalt, es sei denn, der Kunde widerspricht der Bestätigung binnen drei Werktagen. Die den Kunden bei Vertragsschluss vertretende Werbeagentur bzw. Produktionsgesellschaft tritt mit Zustandekommen des Vertrages ihre gegen ihren Kunden bestehenden Zahlungsansprüche, aus dem der Forderung zugrunde liegenden Werbevertrag bzw. Produktionsvertrag, an NMG ab. NMG nimmt diese Abtretung als Sicherungszession an und ist berechtigt, die Abtretung gegenüber ihrem Kunden bei Zahlungsverzug offen zu legen. 4. Prüfpflichten; Zurückweisung NMG ist nicht verpflichtet, die vertragsgegenständliche Werbesendung vor Vertragsschluss zu prüfen oder zu sehen. Nach Vertragsschluss ist NMG berechtigt, die Werbesendung aus sachlichen Gründen (Verstoß gegen die guten Sitten oder die technischen Anforderungen) abzulehnen. Die Ablehnung wird NMG dem Kunden unverzüglich mitteilen, verbunden mit der Aufforderung, unverzüglich unter Ausräumung der Ablehnungsgründe eine neue bzw. abgeänderte Vorlage zur Ausstrahlung vorzulegen. Der Vergütungsanspruch von NMG bleibt bei sachlich begründeter Ablehnung unberührt. 5. Sendezeiten 5.1 NMG strahlt werktags sowie an Sonn- und Feiertagen 24 Stunden die Sendungen als Stream online über www.immo-24.tv aus. 5.2 NMG kann weder eine bestimmte Platzierung noch eine bestimmte Reihenfolge innerhalb des Sendeblocks zusichern. Vereinbarungen über einen Konkurrenzschutz sind nicht möglich. 6. Bestätigungen, Abnahme, Ausfall von Sendungen 6.1 NMG bestätigt dem Kunden auf dessen Wunsch monatlich die ausgestrahlten Sendezeiten. Die Ausstrahlungen gelten als vertragsgemäß erbracht, es sei denn der Kunde zeigt schriftlich einen Mangel bis spätestens 5 Werktage nach Erhalt der Sendebestätigung gegenüber NMG an. 6.2 Fällt ein Teil der Sendeeinrichtungen von NMG aus oder kommt es zu Störungen der Satellitenausstrahlung, liegt ein Mangel nur vor, wenn die Ausstrahlung mehr als 10 % der angemeldeten Fernsehempfänger nicht erreichen konnte. 6.3 Hat NMG den Mangel zu vertreten, ist die Haftung zunächst auf Nachholung in einen der nächsten Sendeblöcke beschränkt; hierüber wird NMG den Kunden unverzüglich benachrichtigen. Sollte die Nachholung fehlschlagen, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei nur geringfügigem Mangel ist das Rücktrittsrecht jedoch ausgeschlossen. 7. Preis, Mehrwertsteuer, Urheberabgaben, Preisänderungen, Währung 7.1 Sofern der Preis nicht durch schriftliches Angebot oder Vertrag geregelt ist, richtet er sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste von NMG, andernfalls nach Branchenüblichkeit. 7.2 Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Euro zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer. 7.3 Die von NMG für die Ausstrahlung der Werbesendung zu bezahlenden urheber- und/oder leistungsschutzrechtlichen Vergütungen (z.B. Gebühren/Vergütungen an GEMA, GVL, sonstige Verwertungsgesellschaften) hat der Kunde an NMG gegen Nachweis zu erstatten. 8. Rabatte NMG gewährt die in der jeweiligen Preisliste aufgeführten Rabatte. 9. Fälligkeit, Verzug NMG berechnet seine Preise grundsätzlich monatlich im Voraus auf Basis der bis dahin vereinbarten Sendezeiten. Der Kunde hat in jedem Falle die Zahlung vor Ausstrahlung zu leisten, andernfalls ist NMG berechtigt, die Ausstrahlung zu verweigern. Der Kunde kommt im Übrigen mit Zahlungen in Verzug, soweit er die Rechnungen von NMG nicht spätestens 10 Tage nach Rechnungszugang bezahlt hat. Als Zugangsnachweis der Rechnung genügt die Übermittlung der Rechnung per Telefax. Soweit sich der Kunde mit Zahlungen in Verzug befindet, kann NMG die Ausstrahlung verweigern, ohne dass der Vergütungsanspruch hiervon berührt wird. 10. Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht Der Kunde kann gegen Forderungen von NMG nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung unbestritten oder von NMG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. 11. Unterlagen, Verwertungsgesellschaften Der Kunde wird die Werbesendung bis spätestens 10 Werktage vor vereinbarter Erstausstrahlung auf eigene Gefahr postalisch auf DVD bzw. CD an die Geschäftsadresse von NMG senden. Hierbei sind die folgenden Formate einzuhalten: Filmmaterial: Format MPEG2, Bildgröße 720 (Breite) mal 576 (Höhe) Pixel, Framerate 25 Bilder pro Sekunde, Bildformat 4:3 (weitere Einzelheiten: ISO/IEC 13818-2). Bildmaterial: mindestens 1024 (Breite) mal 768 (Höhe) Pixel, 72 dpi Auflösung. Der Kunde hat gleichzeitig alle für die Anmeldung und Abrechnung mit den Verwertungsgesellschaften erforderlichen Angaben (z.B. Komponist, Verlag, Dauer der Musikeinspielung, Titel, etc.) NMG mitzuteilen. 12. Prüfung NMG ist nicht verpflichtet, den Werbespot auf inhaltliche Rechtmäßigkeit oder darauf zu prüfen/oder anzusehen, ob die Werbesendung Rechte Dritte oder sonstiges Recht verletzt. 13. Nutzungsrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Freistellung, u. a. 13.1 Der Kunde ist für die frist- und vertragsgerechte Produktion der Werbesendung verantwortlich. 13.2 Der Kunde versichert, über sämtliche Rechte an der Werbesendung, insbesondere über alle notwendigen Urheber-, Leistungsschutz-, Bild-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechte, ausgenommen Senderechte für das GEMA Repertoire, sowie alle erforderlichen Rechte im Übrigen zu verfügen, die zur Durchführung dieses Vertrages notwendig sind. Gleichzeitig überträgt der Kunde für die Durchführung des Vertrages auf NMG alle erforderlichen Rechte an der Werbesendung, insbesondere das örtlich und zeitlich unbegrenzte Recht zur Verbreitung, Vervielfältigung, Sendung, Fernsehnutzung, Kabelweiterleitung, Bearbeitung, Synchronisation, Archivierung, öffentlichen Zugänglichmachung einschließlich dem Recht zur Übertragung und Sendung durch das Internet oder auf Mobile Devices (Internetnutzung, Onlinerechte, Mobile Nutzung, IP-TV usw.), und zwar in allen bekannten technischen Verfahren. NMG ist berechtigt, diese Rechte an zur Schaltung und/oder Sendeabwicklung beauftragte Dritte zu übertragen. 13.3 Der Kunde trägt gegenüber NMG und Dritten die uneingeschränkte presse-, urheber-, marken-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die Werbesendung und sichert die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der rundfunkstaatsvertraglichen Regelungen (Rundfunkstaatsvertrag, Gemeinsame Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung, EU-Werberichtlinien etc.) zu. Der Kunde versichert und steht dafür ein, dass die Werbesendung Rechte Dritter nicht verletzt. 13.4 Der Kunde stellt NMG aufs erste Anfordern von allen gegen die Ausstrahlung gerichteten Ansprüche Dritter sowie von allen von Dritten gegen NMG wegen Nachteilen erhobenen Ansprüchen, die Dritten aufgrund der Durchführung dieses Vertrages entstehen, frei, einschließlich von Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Sollte die Ausstrahlung der Werbesendung aufgrund einer gegen NMG oder den Kunden erwirkten Unterlassungsverfügung unterbleiben, so ist der Kunde gleichwohl zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wobei dem Kunden das Recht zum Nachweis verbleibt, dass NMG ein geringerer Schaden entstanden ist. 14. Zurückweisung NMG behält sich vor, die Werbesendung zurückzuweisen und/oder die Ausstrahlung vorzeitig abzubrechen, wenn ein sachlicher Grund hierfür gegeben ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Werbesendung gegen geltendes Recht, insbesondere auch gegen die jeweils geltenden Werberichtlinien der Landesmedienanstalten, oder die guten Sitten verstößt. NMG ist nicht verpflichtet, die Werbesendung auf Rechtsverstöße zu überprüfen. Die Zurückweisung sowie die Gründe teilt NMG dem Kunden unverzüglich mit. Der Kunde wird im Falle der Zurückweisung unverzüglich eine neue Werbesendung zur Verfügung stellen, auf die die Zurückweisungsgründe nicht zutreffen. Der Anspruch von NMG im Falle sachlich begründeter Zurückweisung bleibt unberührt.> 15. Haftung 15.1 NMG haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht infolge leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare und unmittelbare Durchschnittsschäden beschränkt; dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von NMG. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei NMG zu rechen baren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens. 15.2 Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Sendung bzw. Abnahme bzw. nach Übergabe der Leistungen, wenn eine Abnahme nicht erforderlich oder geboten ist, es sei denn, dass NMG Arglist oder grobes Verschulden vorwerfbar ist oder bei NMG zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens. 16. Datenschutz Der Kunde ist einverstanden, dass NMG Personen bezogene Daten des Kunden, die er NMG zur Verfügung stellt, sowie Daten, die sich aus der Durchführung von Verträgen mit NMG ergeben, zu internen Zwecken, insbesondere zu Zwecken der Marktforschung, nutzt oder Dritte mit der Verarbeitung dieser Daten beauftragt. 17. Kündigung Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus einem wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein fristloser Kündigungsgrund ist gegeben, wenn dem Kündigenden ein Festhalten an dem Vertrag aus von dem Kündigungsempfänger zu vertretenden Gründen nicht zumutbar ist. NMG ist insbesondere zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn infolge des Werbespots eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung ergangen ist. 18. Aufbewahrung NMG wird den vom Kunden überlassene Werbesendung sowie das sonstige erhaltene Material während der Vertragslaufzeit aufbewahren. NMG ist zur Vernichtung berechtigt, es sei denn, der Kunde verlangt von NMG binnen 10 Tagen nach Vertragsende die Zurücksendung. In diesem Falle wird NMG die Werbesendung und das sonstige Material an den Kunden auf dessen Gefahr und Kosten zurücksenden. 19. Schriftform Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen oder der sonstigen Vereinbarungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung der Schriftformklausel. Die Übermittlung per Telefax genügt dem Schriftformerfordernis. 20. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Salvatorische Klausel 20.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand bestimmt sich für alle Streitigkeiten nach dem Sitz von NMG in Hamburg. 20.2 Sämtliche zwischen NMG bestehenden Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht. 20.3 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Bis zu einer solchen Regelung soll anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche gelten, die vom wirtschaftlichen Sinn und Zweck her der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke des Vertrages. |


